Landesmeister (IGP/IFH)
IGP/IFH > Vergabebestimmungen
Der Vorstand der Landesgruppe (LG) Berlin-Brandenburg hat beschlossen,
die Vergabebestimmungen für den IGP- und IFH-Landesmeister ab 2025 wie folgt festzulegen:
die Vergabebestimmungen für den IGP- und IFH-Landesmeister ab 2025 wie folgt festzulegen:
VERGABEBESTIMMUNGEN:
- Hundeführer und Eigentümer des Boxers müssen Mitglied im BK sein und
der LG Berlin-Brandenburg angehören. - Landesmeister IGP wird der Hundeführer mit der besten in einem Kalenderjahr bestandenen
Qualifikationsprüfung, welche von der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurde. - Bei Punktgleichheit findet das Platzierungssystem der PO Anwendung.
- Bei dem von der LG Berlin-Brandenburg ausgelobten Pokal, handelt es sich um einen Wanderpokal.
LANDESMEISTER IFH der LG BERLIN-BRANDENBURG
VERGABEBESTIMMUNGEN:
- Hundeführer und Eigentümer des Boxers müssen Mitglied im BK sein und
der LG Berlin-Brandenburg angehören. - Landesmeister IFH wird der Hundeführer mit der besten in einem Kalenderjahr bestandenen
Landesgruppen-Ausscheidungsprüfung Fährtenhunde (LAP IFH),
welche von der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurde. - Bei dem von der LG Berlin-Brandenburg ausgelobten Pokal, handelt es sich
um einen Wanderpokal.
03 / 2025 überarbeitet Carsten Volke, LAW
02 / 2019 überarbeitet Carsten Volke, LAW
06 / 2018 überarbeitet Carsten Volke, LAW