Hundeführerpokale (IGP/IFH) - Boxerklub Berlin - Brandenburg BK

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Hundeführerpokale (IGP/IFH)

IGP/IFH > Vergabebestimmungen
Der Vorstand der Landesgruppe (LG) hat beschlossen,
die Vergabebestimmungen der Hundeführerpokale (IGP / IFH) ab 2025 wie folgt neu festzulegen:

 
IGP-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:

VERGABEBESTIMMUNGEN:

  1. Hundeführer und Eigentümer des Boxers müssen Mitglied im BK sein und der LG Berlin-Brandenburg angehören.

  2. Nur Boxer mit VDH-Papieren (Leistungsregister wird anerkannt) werden in die Wertung genommen.

  3. Der Hundeführer muss den Boxer selbst ausgebildet haben.
    (Analog der Bestimmungen über den Erwerb des Hundeführer-Sportabzeichens des VDH – siehe Prüfungsordnung).

  4. Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufen FCI-IGP1 und FCI-IGP2.

  5. In die Wertung genommen werden die Punkte:

    1. der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen FCI-IGP Prüfungen,
      die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden.

    2. der besten in einem Kalenderjahr bestandenen Qualifikationsprüfung in der LG Berlin-Brandenburg in der Stufe FCI-IGP3.
      Bei mehreren bestandenen Qualifikationsprüfungen in der Stufe FCI-IGP3 wird die nicht berücksichtigte
      Qualifikationsprüfung als FCI-IGP Prüfung gewertet (siehe Punkt 5.a).

    3. der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Gebrauchshunde (BK DM FCI-IGP).

  6. Zwischen den einzelnen anrechenbaren Prüfungen eines Hundes müssen mindestens 5 Kalendertage liegen.

  7. Die von der LG Berlin-Brandenburg ausgelobten Pokale gehen in das Eigentum des Hundeführers über.
 



IFH-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:

VERGABEBESTIMMUNGEN:
  1. analog IGP-Hundeführerpokal

  2. analog IGP-Hundeführerpokal

  3. analog IGP-Hundeführerpokal

  4. Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufen FCI-IFH1 und FCI-IFH2.

  5. In die Wertung genommen werden die Punkte:

    1. der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen FCI-IFH Prüfungen
      die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden.

    2. der bestandenen Landesgruppen-Fährtenausscheidung (LAP IFH) in der Stufe FCI-IFH3.

    3. der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Fährtenhunde (BK DM FCI-IFH).

  6. Zwischen den einzelnen anrechenbaren Prüfungen eines Hundes müssen mindestens 5 Kalendertage liegen.
    Die einzelnen Tagesergebnisse bestandener FCI-IGP FH Prüfungen werden anerkannt.

  7. analog IGP-Hundeführerpokal

        
03 / 2025 überarbeitet Carsten Volke, LAW
05 / 2019 überarbeitet Carsten Volke, LAW        
04 / 2018 überarbeitet Carsten Volke, LAW
12 / 2011 überarbeitet Maria Affeldt, LAW
03 / 2008 überarbeitet Andreas Jung, LAW
03 / 1997 Klaus Jeske, LAW
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