Hundeführerpokale (IGP/IFH) - Boxerklub Berlin - Brandenburg BK

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Hundeführerpokale (IGP/IFH)

IGP/IFH > Vergabebestimmungen
Der Vorstand der Landesgruppe (LG) hat beschlossen, die Vergabebestimmungen der Hundeführerpokale (IGP / IFH) ab 2019 wie folgt neu festzulegen:

 
IGP-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:

VERGABEBESTIMMUNGEN:

  1. HundeführerIn und EigentümerIn des Boxers müssen Mitglied im BK sein und der LG Berlin-Brandenburg angehören.

  2. Nur Boxer mit VDH-Papieren (Leistungsregister wird anerkannt) werden in die Wertung genommen.

  3. Die/Der HundeführerIn muss den Boxer selbst ausgebildet haben.
    (Analog der Bestimmungen über den Erwerb des Hundeführer-Sportabzeichens des VDH – siehe  Prüfungsordnung).

  4. Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufen IGP 1 und 2.

  5. In die Wertung genommen werden die Punkte:

    1. der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen IGP-Prüfungen,
      die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden.

    2. der besten bestandenen Qualifikationsprüfung in der LG Berlin-Brandenburg.
      Bei mehreren bestandenen Qualifikationsprüfungen werden die nicht berücksichtigten Qualifikationsprüfungen
      als IGP-Prüfung gewertet (siehe Punkt 5.a).

    3. der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Gebrauchshunde (DM IGP).

  6. Zwischen den einzelnen, anrechenbaren Prüfungen eines Hundes müssen mindestens 5 Kalendertage liegen.
    In einer Prüfung kann ein Hundeführer bis zu zwei Hunde  führen. Es werden die Punkte für jeden Hund anerkannt.
    (Analog der Bestimmungen über den Erwerb des Hundeführer-Sportabzeichens des VDH – siehe Prüfungsordnung oder BK-Info-Ordner).

  7. Die von der LG Berlin-Brandenburg ausgelobten Pokale gehen in das Eigentum des Hundeführers über.
 



IFH-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:

VERGABEBESTIMMUNGEN:
  1. siehe Hundeführerpokal IGP

  2. siehe Hundeführerpokal IGP

  3. siehe Hundeführerpokal IGP

  4. Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufe IFH 1.

  5. In die Wertung genommen werden die Punkte:

    1. der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen IFH–Prüfungen
      (die einzelnen Tagesergebnisse bestandener IGP-FH-Prüfungen werden anerkannt),
      die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden.

    2. der bestandenen Landesgruppen-Fährtenausscheidung (LAP-FH).

    3. der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Fährtenhunde (DM IFH).

  6. siehe Hundeführerpokal IGP

  7. siehe Hundeführerpokal IGP

        
05 / 2019 überarbeitet Carsten Volke, LAW        
04 / 2018 überarbeitet Carsten Volke, LAW
12 / 2011 überarbeitet Maria Affeldt, LAW
03 / 2008 überarbeitet Andreas Jung, LAW
03 / 1997 Klaus Jeske, LAW
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