Hundeführerpokale (IGP/IFH)

Der Vorstand der Landesgruppe (LG) hat beschlossen,
die Vergabebestimmungen der Hundeführerpokale (IGP / IFH) ab 2026 wie folgt neu festzulegen:
 
 
IGP-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:
 
VERGABEBESTIMMUNGEN:
 
  1. Hundeführer und Eigentümer des Boxers müssen Mitglied im BK sein und der LG Berlin-Brandenburg angehören.
  2. Nur Boxer mit VDH-Papieren (Leistungsregister wird anerkannt) werden in die Wertung genommen.
  3. Der Hundeführer muss den Boxer selbst ausgebildet haben.
    (Analog der Bestimmungen über den Erwerb des Hundeführer-Sportabzeichens des VDH – siehe Prüfungsordnung).
  4. Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufen FCI-IGP1 und FCI-IGP2.
  5. In die Wertung genommen werden die Punkte:
    1. der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen FCI-IGP Prüfungen,
      die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden.
    2. der besten in einem Kalenderjahr bestandenen Qualifikationsprüfung-IGP in der LG Berlin-Brandenburg
      in der Stufe FCI-IGP3. Bei mehreren bestandenen Qualifikationsprüfungen-IGP in der Stufe FCI-IGP3
      wird die nicht berücksichtigte Qualifikationsprüfung-IGP als FCI-IGP Prüfung gewertet (siehe Punkt 5.a).
    3. der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Gebrauchshunde (BK DM FCI-IGP).
  6. Zwischen den einzelnen anrechenbaren Prüfungen eines Hundes müssen mindestens 5 Kalendertage liegen.
  7. Die von der LG Berlin-Brandenburg ausgelobten Pokale gehen in das Eigentum des Hundeführers über.

 

 
 
 
 
IFH-HUNDEFÜHRERPOKAL der LG BERLIN-BRANDENBURG:
 
VERGABEBESTIMMUNGEN:
 
  1. analog IGP-Hundeführerpokal

     

  2. analog IGP-Hundeführerpokal

     

  3. analog IGP-Hundeführerpokal

     

  4. Gewertet werden keine Wiederholungsprüfungen der Stufen FCI-IFH1 und FCI-IFH2.
  5. In die Wertung genommen werden die Punkte:
    1. der besten drei in einem Kalenderjahr bestandenen FCI-IFH Prüfungen
      die von einer BK-Gruppe innerhalb der LG Berlin-Brandenburg geschützt wurden.
    2. der bestandenen Qualifikationsprüfung-IFH in der LG Berlin-Brandenburg in der Stufe FCI-IFH3.
    3. der bestandenen Deutschen Meisterschaft für Fährtenhunde (BK DM FCI-IFH).
  6. Zwischen den einzelnen anrechenbaren Prüfungen eines Hundes müssen mindestens 5 Kalendertage liegen.
    Die einzelnen Tagesergebnisse bestandener FCI-IGP FH Prüfungen werden anerkannt.
  7. analog IGP-Hundeführerpokal
 
 

        

01/2026 überarbeitet Carsten Volke, LAW
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